§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer (Region-Info) wird für eine Präsentation
des Auftraggebers im Internet sorgen. Die Präsentation
erfolgt im Rahmen der Bürgerinfodatenbank „Region-Info“
in einem Unterverzeichnis der Domain http://region-info.net
oder einer eigenen Domain oder Subdomain. Der
Auftraggeber kann Vorschläge zur Namensbezeichnung machen.
Diese werden berücksichtigt, soweit sie nicht bereits
vergeben sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten und
Unterlagen, die für die Erstellung der Präsentation
notwendig sind, zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Unterlagen die
Präsentation in das Internet zu stellen. Der Auftraggeber erhält
hiervon unverzüglich einen Ausdruck. Er kann innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt des Ausdrucks Änderungswünsche bezüglich
des Layouts und der Richtigkeit der Daten vorbringen. Diese Änderungswünsche
nach der erstmaligen Präsentation werden kostenfrei
vorgenommen, soweit sich diese im Rahmen des oben
beschriebenen Vertragsumfanges bewegen.
Liefert der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen keine
Unterlagen, wird der Auftragnehmer eine Präsentation in das
Internet stellen, die lediglich den Namen, die Anschrift sowie
Telefon und Fax umfasst. Der Auftraggeber erkennt diese Präsentation
als vertragsgemäße Erfüllung an, solange er nicht
weitergehende Unterlagen übergibt.
§ 2 Laufzeit des Vertrages
Als
Vertragsbeginn gilt der Tag der Unterzeichnung des Vertrages.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Diese verlängert
sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei
Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
§ 3 Bezahlung
Alle
vereinbarten Gebühren zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist sofort fällig. Für den Fall,
dass sich der Vertrag verlängert, ist die Verlängerungsgebühr
einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Jahres fällig.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die
Bezahlung durch Abbuchung im Bankeinzugsverfahren vom Konto
des Auftraggebers erfolgt. Der Auftraggeber erteilt hierzu
eine Bankeinzugsermächtigung. Bei Zahlung per Überweisung
ist der vereinbarte Betrag spätestens 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
Für den Fall, dass die Gebühr nicht vom Konto des
Auftraggebers abgebucht werden kann, haftet der Auftraggeber
dem Auftragnehmer für alle sich daraus ergebenden Kosten.
Sollte die Bezahlung nicht innerhalb von drei Wochen nach
Mahnung des Betrages erfolgt sein, wird die Präsentation im
Internet dahingehend abgeändert, dass
|
nur
der Name
erscheint mit dem Hinweis: „Eine Präsentation ist uns zur
Zeit nicht möglich“. Die Aktualisierung von Grunddaten
erfolgt kostenfrei (Name ohne Grafik, Anschrift, Telefon und
Fax). Für darüber hinausgehende Änderungen der Präsentation
werden die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung
treffen.
§ 4 Haftung
Der
Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße
Präsentation im Internet. Er haftet nicht für Beeinträchtigungen,
die dem Wirkungsbereich des Provider zuzurechnen sind. Sollte
die Präsentation im Internet durch Ausfälle beeinträchtigt
sein, die auf den Provider zurückzuführen sind, wird sich
der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von einem Monat um
eine Ersatzlösung bemühen. Für diesen Zeitraum kann der
Auftraggeber aus der Beeinträchtigung der Präsentation
keinerlei Haftungsansprüche herleiten.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die
Richtigkeit und den Inhalt er Daten. Der Auftraggeber sichert
zu, dass er die Verwertungsrechte an allen Daten besitzt.
Sollten Dritte Ansprüche gegen den Auftragnehmer aufgrund der
Verletzung von Verwertungsrechten oder dem Copyright geltend
machen für Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber
erhalten hat, so haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für
alle sich daraus ergebenden Aufwendungen. Sollte es
erforderlich werden, dass aufgrund solcher Ansprüche Dritter
die Präsentation geändert werden muss, hat der Auftraggeber
die Aufwendungen hierfür gesondert zu erstatten.
Nebenabreden, die nicht in diesem Vertrag festgehalten wurden,
besitzen keine Gültigkeit.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Copyright für
die Erstellung der Präsentation beim Auftragnehmer liegt und
verbleibt. Der Auftraggeber erwirbt mit diesem Vertrag nicht
die Urheberrechte an der Präsentation und er ist nicht
berechtigt, eine Verwertung dieser Rechte ohne die ausdrückliche
schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers vorzunehmen. Der
Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis zur Veröffentlichung
seiner Daten auch auf anderen Datenträgern und sonstigen
Kommunikationsmitteln.
§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
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